Evangelischer Friedhof Büderich
Neue Satzungen für den Friedhof sind am 30.04.2020 in Kraft getreten
Verschiedene Gemeinschaftsgrabanlagen sind angelegt worden bzw. werden noch angelegt. Und auch sonst verändert sich der Friedhof gerade.
In allen Angelegenheiten zum Evangelischen Friedhof Büderich wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung:
Pastor-Wolf-Str. 41
46487 Wesel
Telefon 02803 8190
Fax 028031472
buederich-kleve@ekir.de
Die neue Friedhofssatzung und die neue Friedhofsgebührensatzung sind vom Presbyterium erstellt und beschlossen worden. Nach ihrer Genehmigung sind sie mit dem 30.04.2020 in Kraft getreten.
Was wird mit den neuen Satzungen neu/ anders?
Zu den Reihen- und Wahlgrabstätten, die durch die Familie, Freunde oder eine Friedhofsgärtnerei gepflegt werden, kommen sogenannte 'pflegefreie Gräber':
Auf unserem Friedhof sind es Grabstätten in drei Gemeinschaftsgrabanlagen, die von der Friedhofsgärtnerei Petzchen angelegt und gepflegt werden. Ausführliche Informationen finden sie >HIER<.
Dem Presbyterium war es auch im Hinblick auf die Gemeinschaftsgrabanlagen wichtig, dass der letzte Ruheort ein schöner Ort, ein Ort der Hoffnung ist, versehen mit den Namen der Verstorbenen.
"Ich habe dich bei deinem Namen gerufen, du bist mein", so überliefert uns der Prophet Jesaja Gottes Worte. Die Namen der Verstorbenen sind nicht vergessen, sie sind bei Gott aufgehoben.
Während der Ruhezeit auf dem Friedhof sollen die Namen auch hier ihren Platz haben - ihre Inschrift lädt zur Erinnerung ein.
Zwei der Gemeinschaftsgrabanlagen wurden bereits angelegt:
- Eine Gemeinschaftsgrabanlage mit Reihengemeinschaftsgrabstätten für Urnenbeisetzungen. Diese Gemeinschaftsgrabanlage befindet sich in in direkter Nähe zum Ehrenmal in der Mitte des Friedhofs. Auf einer Gemeinschaftsstele werden Vor- und Nachname sowie Geburts- und Sterbedatum der Verstorbenen aufgenommen. (Weitere Informationen: s. Friedhofssatzung S. 12-13)
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Eine Gemeinschaftsgrabanlage mit Urnenpartnerschaftsgrabstätten (4 Wahlgrabstätten für je zwei Urnenbestattungen; s. Friedhofssatzung S. 15-16). Auf einer Gemeinschaftsstele werden Vor- und Nachname sowie Geburts- und Sterbedatum der Verstorbenen aufgenommen.
Außerdem wird eine Gemeinschaftsgrabanlage mit Wahlgemeinschaftsgrabstätten für Erdbestattungen für bis zu zwei Gräber bei Nachfrage angelegt. Nachfolgend zur Sargbestattung ist in diesen Gräbern eine Urnenbeisetzung je Grab möglich (s. Friedhofssatzung S. 14-15). Das Recht zur Errichtung eines Grabmales liegt bei dieser Gemeinschaftsgrabanlage bei den Nutzungsberechtigten.
Ein Nutzungsrecht in einer der vorgenannten Gemeinschaftsgrabanlagen wird nur dann vergeben, wenn die nutzungsberechtigte Person mit der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH, Amsterdamer Straße 206, 50735 Köln, einen Dauergrabpflegevertrag und ggf. einen weiteren Vertrag zur Eintragung der persönlichen Daten des Verstorbenen auf einer Gemeinschaftsstele abgeschlossen hat.
Verkürzung der Ruhezeit
Die Ruhezeit für Erdbestattungen und für Urnenbeisetzungen beträgt nun 25 Jahre.
(Diese nun kürzere Ruhezeit gilt nur für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen, die nach Inkrafttreten der neuen Satzungen erfolgen.)
Gärtnerische Maßnahmen zur Verschönerung des Friedhof
Im letzten Jahr hat die Ev. Kirchengemeinde Büderich umfangreiche Arbeiten auf dem Friedhof geplant, die nun nach und nach umgesetzt werden.
Die Fläche des Ehrenmals und eine weitere Friedhofsfläche wurden bepflanzt, v.a. mit einer Vielzahl an Stauden.
Die Wiese wirkt schon jetzt durch die Pflanzung einer kleinen Blutbuche verändert, die im Frühjahr noch auf ihr frisches Laub wartet.
Eine Buchenhecke wurde an der offenen Seite des Friedhofs gepflanzt, um den Friedhof zur Wiese hin abzugrenzen.
Weitere Arbeiten werden folgen in verschiedenen Bereichen des Friedhofs.
So werden auch die beiden Bänke gestrichen werden.
Der Friedhof lädt zum Verweilen ein.
Er ist ein Ort des Lebens,
an dem wir unserer Toten gedenken.