Evangelische
Kirchengemeinde
Büderich

Wahl-vorschlags-verfahren zum Presbyterium

2. bis 13. Juni 2024

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde Büderich,

die Wahl zum Presbyterium in Büderich wurde verschoben, da nicht ausreichend Kandidatinnen/Kandidaten gefunden wurden. Jetzt nehmen wir einen zweiten Anlauf und sind zuversichtlich, dass es gelingen wird mindestens sechs Menschen aus der Kirchengemeinde Büderich in Büderich und Ginderich zu finden, die für die nächsten 3 ½ Jahre im Presbyterium die Kirchengemeinde leiten und gestalten werden. Dazu werden in der Zeit vom 2. bis 13. Juni 2024 Kandidatinnen und Kandidaten gesucht.

Wenn Ihnen die Kirchengemeinde am Herzen liegt und Sie sich aktiv in die Gestaltung der Zukunft der Gemeinde einbringen wollen, dann ist die Mitarbeit im Presbyterium etwas für Sie. Oder Sie kennen eine Person, auf die das aus Ihrer Sicht zutrifft. Dann sprechen Sie sie an, ob sie bereit ist für das Presbyterium zu kandidieren, und schlagen sie vor.

Das weitere Verfahren ist so festgelegt:

Der Wahltermin ist für den 17. November 2024 festgelegt worden.

Das Wahlverfahren beginnt am 2. Juni 2024 mit dem Wahlvorschlagsverfahren. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 13. Juni 2024 schriftlich Wahlvorschläge beim Bevollmächtigtenausschuss einzureichen. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen.

In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 7 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteramt gesucht. Außerdem sind 1 beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium zu wählen.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Voraussetzungen sind im Artikel 15 Kirchenordnung festgelegt.

Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein. Vordrucke hierfür erhalten Sie im Gemeindebüro.

Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Bevollmächtigtenausschusses oder im Gemeindebüro Pastor-Wolf-Str. 41, 46487 Büderich abgegeben werden.